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Frauenberger zu Vorratsdaten: "Eingriff in die Grundrechte"

Anlässlich der Behandlung der Novellen zum Sicherheitspolizeigesetz, zur Strafprozessordnung sowie zum Telekommunikationsgesetz betreffend Vorratsdatenspeicherung in der Nationalratssitzung, untermauerte heute Donnerstag die in Wien für den Datenschutz zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger nochmals die kritische Haltung des Landes Wien.

Mit den gegenständlichen Novellen soll die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden. Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht.

Dazu Frauenberger: "Bisher haben sechs Höchstgerichte in EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch das deutsche Bundesverfassungsgericht, die jeweilige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in ihren Ländern gekippt. Sowohl die vorige Innen- als auch die Justizministerin schienen auf diesem Ohr aber taub zu sein. Der aktuelle Entwurf für die Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz geht nämlich noch weit über die ohnehin schon sehr bedenkliche EU-Richtlinie hinaus. Das hat nichts mehr mit Kriminalitätsbekämpfung zu tun. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Datenschutz. Damit fallen sämtliche Schranken zur BürgerInnen-Bespitzelung. Für solche Schikanen haben die Menschen zurecht kein Verständnis. Wien ist hier jedenfalls auf der Seite der BürgerInnen." Sie appellierte daher an die beiden Neo-Ministerinnen Karl und Mikl-Leitner, im Interesse der BürgerInnen jetzt die Notbremse zu ziehen.

Frauenberger abschließend: "Wenn es um die BürgerInnenrechte geht, haben die gewählten, politischen VertreterInnen die Pflicht, diese zu wahren und dafür ohne wenn und aber einzutreten."

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28.04.2011